Beschreibung der Tour:
Rundweg ab Dietmannsried über die Burgställe Haslach und Burgweg zur Kapf-Kapelle. Dokumentation der Gedenkstätten, Grotten und des historischen Galgens.
Kurzbeschreibung:
Parkplatz Festhalle Dietmannsried - Überbach - Burgstall am Burgweg - Burgstall Haslach - Probstried Kirche - Grotte (Marienstatue) - Gedenkkapelle - Schützenheim - Gedenkkreuz - Sitzbänkle - Burgstall Gedenken - Gedenkstein - Kapf Kapelle bei Schrattenbach - Mariengrotte - Ussenried - Galgen von Dietmannsried - Vockenthal - Parkplatz
Informationen und Sehenswertes zur Tour:
Galgen im Allgäu
1. Die Ehrenstrafen (Pranger & Co.)
Im 18. Jahrhundert war der soziale Tod oft fast so schlimm wie der physische. Wer die Ehre verlor, verlor im Allgäu seine Existenzgrundlage.
Der Pranger (Triller): Das öffentliche Ausstellen auf dem Marktplatz, oft mit einem Schild um den Hals, das die Tat beschrieb.
Der Lasterstein (Schandstein): Mussten vor allem Frauen zur Strafe für "Sittenvergehen" (wie außerehelichen Verkehr) durch die Stadt tragen.
Eselreiten: Eine hölzerne Eselsfigur, auf der man öffentlich verspottet wurde – oft für Soldaten oder Männer, die sich von ihren Frauen hatten schlagen lassen (was damals als "umgekehrte Ordnung" galt).
2. Leibesstrafen (Blutgerichtsbarkeit)
Wenn es nicht für den Galgen reichte, sollte es wenigstens wehtun und Narben hinterlassen:
Das Stäupen: Öffentliches Auspeitschen mit der Rute oder dem Riemen.
Brandmarken: Ein glühendes Eisen, das oft ein Zeichen (z.B. einen Galgen oder das Stadtwappen) in die Haut brannte, damit jeder sofort sah: "Vorsicht, Rückfalltäter!"
Verstümmelung: Das Abschlagen von Fingern (beim Meineid) oder das Abschneiden der Ohren war im 18. Jahrhundert zwar schon seltener als im Mittelalter, kam aber bei hartnäckigen Dieben noch vor.
3. Der "Schwäbische Abschied" (Landesverweisung)
Einfach, aber effektiv: Man wurde aus dem Herrschaftsgebiet gewiesen.
Oft verbunden mit dem Urfehde-Schwur: Man musste schwören, nie wieder zurückzukehren und sich nicht zu rächen.
Das Problem im Allgäu: Wenn dich die Reichsabtei Kempten rauswarf, warst du fünf Kilometer weiter in der nächsten Herrschaft wieder ein Problem.
4. Zuchthäuser (Die "moderne" Strafe)
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts kam die Aufklärung durch. Man wollte die Leute nicht mehr nur kaputtmachen, sondern "nützlich" machen.
In Städten wie Kempten oder Memmingen entstanden Arbeits- und Zuchthäuser, in denen die Verurteilten unter harten Bedingungen arbeiten mussten (z.B. Wolle spinnen oder Steine klopfen).
Was führte zur Todesstrafe?
Im 18. Jahrhundert wurde man nicht für eine beleidigte Ehre oder einen einfachen Taschendiebstahl hingerichtet. Die "Blutgerichtsbarkeit" (das Recht über Leben und Tod) wurde meist bei folgenden Delikten aktiv:
Mord und Raubmord: Wer jemanden vorsätzlich tötete, landete fast sicher auf dem Schafott oder am Galgen.
Kindsmord: Eines der tragischsten Kapitel dieser Zeit. Junge, oft ledige Frauen, die ihre Neugeborenen aus Verzweiflung oder Scham töteten, wurden im 18. Jahrhundert noch sehr hart bestraft (meist durch das Schwert).
Großer Diebstahl / Einbruch: Wenn jemand wiederholt in Kirchen oder Häuser einbrach oder Vieh in großem Stil stahl, galt er als "unverbesserlich" und riskierte den Galgen.
Brandstiftung: Da die Häuser im Allgäu fast alle aus Holz und mit Stroh gedeckt waren, galt ein Brandstifter als Gemeingefahr für das ganze Dorf.
Hexerei: Ein Spezialfall. In Kempten fand 1775 der letzte Hexenprozess auf deutschem Boden statt (Anna Maria Schwegelin). Sie wurde zum Tode verurteilt, aber interessanterweise nicht hingerichtet, sondern begnadigt (sie starb im Gefängnis).
Warum waren es so wenige?
In Orten wie Dietmannsried gab es zwar den Galgenberg (der Name kommt ja nicht von ungefähr), aber Hinrichtungen waren aus mehreren Gründen selten:
Hohe Kosten: Ein Henker war ein "teurer Dienstleister". Er musste oft aus einer größeren Stadt (wie Kempten oder Memmingen) angefordert werden, inklusive Spesen, Verpflegung und Assistenten. Das Dorf oder die Herrschaft musste das bezahlen.
Gnade vor Recht: Der Fürstabt von Kempten (als oberster Gerichtsherr) nutzte oft sein Gnadenrecht. Eine Todesstrafe wurde nicht selten in eine lebenslange Haft, Zuchthaus oder lebenslange Verbannung umgewandelt.
Abschreckung statt Vernichtung: Es reichte oft, den Galgen dort stehen zu haben. Das "Mahnmal" war oft effektiver als die eigentliche Tat. In Probstried oder Dietmannsried wurde vielleicht nur alle paar Jahrzehnte tatsächlich jemand hingerichtet.
Die Situation in Probstried/Dietmannsried
Probstried hatte zwar eine eigene niedere Gerichtsbarkeit, aber für die "blutigen" Sachen war das Hochgericht des Fürststifts in Kempten zuständig. Die verurteilten Delinquenten wurden oft zum Galgenberg der jeweiligen Pfarrei oder Herrschaft geführt, um dort öffentlich hingerichtet zu werden – meist vor großem Publikum aus der ganzen Umgebung, damit jeder sah: "Das passiert, wenn du stiehlst."